Maßnahmen zu Covid-19

Zu Ihrer gesundheitlichen Sicherheit, bitten wir auf der gesamten Anlage folgendes zu beachten:

  • Das Tragen von FFP2-Masken ist nicht verpflichtend, wird aber immer dann empfohlen, wenn Social Distancing (~ 1 bis 2 Meter Abstand) nicht gewährleistet werden kann, z.B. in Aufzügen und Gängen.
      
  • Die Nutzung von Besprechungsräumen ist im vollen Umfang möglich, einhergehend mit der Aufhebung der reduzierten Maximalbelegung - das Tragen von FFP2-Masken wird empfohlen, wenn Social Distancing (~ 1 bis 2 Meter Abstand) nicht möglich ist.

Danke für Ihre Unterstützung!